RECHTLICHE GRUNDLAGE
Allgemeine Geschäftsbedingungen
KFZ-Reparaturbedingungen für Arbeiten an Kraftfahrzeugen, Anhängern, Aggregaten und deren Teilen.
Stand: August 2025
Allgemeine Geschäftsbedingungen
KFZ-Reparaturbedingungen – angepasst an die Vorgaben der KFZ Chevalier GmbH
I. Auftragserteilung
1. Ein Auftrag kommt durch Bestätigung eines schriftlichen oder mündlichen Angebots des Auftragnehmers durch den Auftraggeber zustande – z. B. telefonisch, per E-Mail, Nachricht oder persönlich vor Ort.
2. Angebote verstehen sich – sofern nicht ausdrücklich als „verbindlich“ bezeichnet – als unverbindliche Kostenschätzung. Sollten im Rahmen der Arbeiten zusätzliche Mängel oder notwendige Maßnahmen erkennbar werden, wird der Auftraggeber informiert und es erfolgt eine nachträgliche Freigabe, zum Beispiel mündlich oder per Nachricht.
3. Der Auftrag ermächtigt den Auftragnehmer, Unteraufträge zu erteilen sowie Probe- und Überführungsfahrten durchzuführen.
4. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Auftraggebers aus dem Auftrag bedürfen der Zustimmung des Auftragnehmers in Textform.
II. Preisangaben und Kostenvoranschläge
1. Preisangaben in Angeboten des Auftragnehmers gelten grundsätzlich als unverbindliche Schätzungen, sofern sie nicht ausdrücklich als „verbindlich“ bezeichnet sind. Sie beruhen auf dem bei Sichtprüfung geschätzten Aufwand. Nicht sichtbare Schäden oder zusätzlicher Reparaturbedarf können zu Mehrkosten führen und werden – nach vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber – zusätzlich berechnet.
2. Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preiszusage, ist ein schriftlicher Kostenvoranschlag mit Festpreis erforderlich. Dieser ist 3 Wochen gültig. Kosten für die Erstellung können berechnet werden, werden aber bei Auftragserteilung verrechnet.
3. In sämtlichen Preisangaben ist die gesetzliche Umsatzsteuer gesondert auszuweisen.
III. Fertigstellung und Verzug
1. Verbindlich zugesagte Fertigstellungstermine sind einzuhalten. Bei Verzögerungen ist der Auftraggeber unverzüglich zu informieren.
2. Bei schuldhaftem Verzug von mehr als 24 Stunden bei Instandsetzungen kann dem Auftraggeber ein Ersatzfahrzeug oder Ersatz der Mietwagenkosten gewährt werden.
3. Ausnahmen gelten bei höherer Gewalt oder unverschuldeten Betriebsstörungen.
IV. Abnahme
1. Die Abnahme erfolgt im Betrieb des Auftragnehmers.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb einer Woche nach Fertigstellungsanzeige und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung abzuholen. Bei Reparaturen unter einem Tag verkürzt sich die Frist auf zwei Arbeitstage.
3. Bei Abnahmeverzug kann eine ortsübliche Aufbewahrungsgebühr berechnet werden.
V. Berechnung des Auftrags
1. In der Rechnung werden alle Arbeiten und Ersatzteile einzeln aufgeführt.
2. Bei Ausführung nach Kostenvoranschlag ist dieser die Abrechnungsgrundlage.
3. Die Umsatzsteuer trägt der Auftraggeber.
4. Etwaige Rechnungsberichtigungen oder Beanstandungen müssen innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Rechnung erfolgen.
VI. Zahlung
1. Der Rechnungsbetrag ist sofort bei Abholung des Fahrzeugs fällig. Die Zahlung erfolgt ausschließlich in bar, per EC-/Kreditkarte oder per Sofortüberweisung vor Ort. Eine Herausgabe des Fahrzeugs erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang.
2. Eine Zahlung auf Rechnung mit späterem Zahlungsziel ist nur möglich, wenn dies vor Auftragserteilung ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
3. Gegenforderungen können nur aufgerechnet werden, wenn sie unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur bei Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis.
4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
VII. Pfandrecht
Der Auftragnehmer hat ein vertragliches Pfandrecht an allen im Rahmen des Auftrags in seinen Besitz gelangten Gegenständen zur Sicherung seiner Forderungen.
VIII. Sachmängelhaftung (Gewährleistung)
1. Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist bei Reparaturen 12 Monate ab Abnahme.
2. Gegenüber Unternehmern ist die Sachmängelhaftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
3. Diese Einschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Übernahme einer Garantie.
IX. Haftung für sonstige Schäden
1. Eine Haftung für nicht verwahrte Wertsachen ist ausgeschlossen.
2. Weitere Schadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Regelungen.
X. Eigentumsvorbehalt
Eingebaute Teile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers, sofern sie keine wesentlichen Bestandteile des Fahrzeugs darstellen.
XI. Gerichtsstand
Für Kaufleute ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers. Gleiches gilt bei Wohnsitzverlegung ins Ausland oder unbekanntem Aufenthalt.
XII. Verbraucherstreitbeilegung
Der Auftragnehmer nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
VERTRAGSPARTNER
KFZ Chevalier GmbH
Inhaber: Maxim Chevalier · Bramscher Straße 262–264 · 49090 Osnabrück · Tel.: 0541 93130677 · E-Mail: info@kfz-chevalier.de · USt-ID: DE364095194